Fachinformatiker:in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Die Tätigkeit im Überblick

Fachinformatiker:innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung realisieren Soft­wareprojekte nach Kundenwunsch. Hierfür analysieren sie IT-Systeme und planen diese. Daneben schulen sie zukünftige Benutzer:innen. Fachinformatiker:innen der Fachrichtung Anwendungsent­wicklung arbeiten in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, v. a. aber in der IT-Branche. Sie sind auch für Unternehmen tätig, die Software für ihre Geschäftsprozesse selbst erstellen bzw. anpassen. Sie arbeiten hauptsächlich in Büroräumen, müssen jedoch auch bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen oder zur Akquise von Neukunden direkt zu den Kund:innen fahren.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Knapp zwei Drittel der von den Betrieben eingestellten angehenden Fachinformatiker:innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung haben die Allgemeine Hochschulreife. Fast drei Zehntel verfügt über einen Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.

Die Ausbildung im Überblick

Fachinformatiker:in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet im Dualen System statt, d. h.  Ausbildungsorte sind der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten ausgebildet.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Die neue Ausbildungsordnung für Ausbildungsverhältnisse ab 01. August 2020

Bei den technischen Berufen bleiben die IT-System-Elektroniker:innen und die Fachinformatiker:innen in den bekannten Fachrichtungen “Anwendungsentwicklung” und “Systemintegration” erhalten und wurden inhaltlich modernisiert. An den BBS II Stade werden wie in der Vergangenheit die Fachinformatiker:innen „Anwendungsentwicklung“ beschult. Neu beim Ausbildungsberuf sind die zwei Fachrichtungen “Digitale Vernetzung” und “Daten- und Prozessanalyse”, die an den BBS II Stade nicht angeboten werden.

Alle IT-Berufe haben zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ist für alle Berufe identisch. Das Ergebnis geht zu 20 % in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus zwei berufsspezifischen schriftlichen Prüfungsteilen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie der betrieblichen Projektaufgabe, die wie bisher mit 50 % in die Gesamtnote eingeht.

Organisation der schulischen Ausbildung

Die Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht sehen sowohl für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker:in „Anwendungsentwicklung“ wie für die kaufmännischen Berufe im 1. Ausbildungsjahr einheitliche Lernfelder vor, so dass über alle genannten IT-Berufe gemeinsame berufsübergreifende Kompetenzen vermittelt werden. Im 1. Ausbildungsjahr können demnach alle Berufe gemeinsam beschult werden. Ab dem 2. Ausbildungsjahr werden die Lernfelder und damit die Inhalte des Unterrichts zunehmend differenziert und auf die jeweiligen Schwerpunkte des Berufes abgestimmt. Eine gemeinsame Beschulung der einzelnen Berufe ist dann nur noch teilweise möglich.

Neu ist, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 die Blockbeschulung für alle IT-Berufe (nach „alten“ und nach „neuen“ Ausbildungsordnungen) an den BBS II Stade aufgegeben wird. Stattdessen werden die Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr die Berufsschule an 2 Tage besuchen (max. 2 x 8 Unterrichtsstunden), wobei ein Berufsschultag als voller Arbeitstag angerechnet werden muss. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr besuchen die Auszubildenden die Berufsschule an einem Tag pro Woche.

Nähere Informationen finden Sie in dem beigefügten pdf-Dokument.

Ansprechpartner

Carsten Ahrens
✉ E-Mail: ahrens@bbs2stade.de

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