Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.
Quelle: Bildungsportal Niedersachsen
Mitglieder des Schulvorstandes
Stand: Oktober 2025
Die Mitglieder des Schulvorstandes sind über das Schulbüro der BBS II erreichbar.
- Frau Voß (Schulleiterin)
 - Herr Peyn (Ständiger Vertreter der Schulleiterin)
 - Frau Brauns
 - Frau Fromhage
 - Herr Hartmann
 - Herr Stammermann
 
- Herr Immken (IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum)
 - Frau Nemitz (Sparkasse Stade-Altes Land)
 - Herr Holthusen (Stadtwerke Stade GmbH)
 - Herr Schwarz (Ärztekammer)
 
- Riko Kruse
 - Kristina Bätje (Stellv.)
 - Caren Hollweg (Stellv.)
 
- Frau Detlefsen
 - Herr Grage
 - Herr Heinen
 - Frau Koppelmann
 - Frau Laskowski
 - Herr Wichern
 
- Victoria Grieser
 - Maylin Hagenah
 - Maja Schnirring
 - Annika Sonntag
 - Jonny Wendt